Familienhilfe/ Flexible Erziehungshilfen SGB VII § 31
Was ist Sozialpädagogische Familienhilfe?
Es ist eine Hilfe zur Erziehung nach §31 des SGB VIII.
Die Sozialpädagogische Familienhilfe leistet gezielte pädagogische Arbeit im innerfamiliären Bereich.
Die Familienhelferinnen kommen regelmäßig mehrere Stunden in der Woche in die Familie. In dieser Zeit werden gemeinsam Ziele und Wege gesucht, bestehende Probleme zu überwinden. Die Familienbetreuung erfolgt über einen längeren Zeitraum und kann nur durch die freiwillige Mitarbeit aller Familienmitglieder erfolgreich sein.
Wir unterstützen bei:
Erziehungsschwierigkeiten
Verhaltensproblemen
Problemen der Kinder in der Schule, im Hort oder Kindergarten
schlechten Wohnverhältnissen
finanziellen Schwierigkeiten
der Bewältigung von Alltagsproblemen
Ämter- und Behördengängen
(Unsere Mitarbeiter unterliegen der Schweigepflicht und beraten die Familien vertraulich.)
Beantragung einer Familienhilfe
beim zuständigen Jugendamt
nach Bewilligung erfolgt für die Familien eine kostenlose Inanspruchnahme der Hilfen
Familien oder Alleinerziehende können diese Hilfen beantragen
Die Dauer der Hilfe richtet sich nach dem Bedarf und wird gemeinsam mit allen Beteiligten abgestimmt
Erziehungsbeistand
ist eine Hilfe zur Erziehung nach §30 des SGB VIII
durch den Erziehungsbeistand wird das Kind oder der Jugendliche bei der Bewältigung von Entwicklungsproblemen, möglichst unter Einbeziehung des sozialen Umfeldes, unterstützt und seine Verselbständigung gefördert
die Erhaltung des Lebensbezuges zur Familie steht dabei im Vordergrund
Kontaktdaten:
Unser Büro ist täglich von 8.00 - 9.00 Uhr besetzt und in dringenden Notfällen sind wir mobil zuerreichen.
Frau Pahlke: | (0176) 16638011 |
Frau Jepp: | (0176) 16638013 |
Frau Mädel: | (0176) 16638010 |
Herr Naumann: | (0176) 16638012 |