Familienhilfe/ Flexible Erziehungshilfen SGB VII § 31

SPFH
Was ist  Sozialpädagogische Familienhilfe?

Es ist eine Hilfe zur Erziehung nach §31 des SGB VIII.

 

Die Sozialpädagogische Familienhilfe leistet gezielte pädagogische Arbeit im innerfamiliären Bereich.

 

Die Familienhelferinnen kommen regelmäßig mehrere Stunden in der Woche in die Familie. In dieser Zeit werden gemeinsam Ziele und Wege gesucht, bestehende Probleme zu überwinden. Die Familienbetreuung erfolgt über einen längeren Zeitraum und kann nur durch die freiwillige Mitarbeit aller Familienmitglieder erfolgreich sein.


Wir unterstützen bei:
  • Erziehungsschwierigkeiten

  • Verhaltensproblemen

  • Problemen der Kinder in der Schule, im Hort oder Kindergarten

  • schlechten Wohnverhältnissen

  • finanziellen Schwierigkeiten

  • der Bewältigung von Alltagsproblemen

  • Ämter- und Behördengängen

(Unsere Mitarbeiter unterliegen der Schweigepflicht und beraten die Familien vertraulich.)


Beantragung einer Familienhilfe
  • beim zuständigen Jugendamt

  • nach Bewilligung erfolgt für die Familien eine kostenlose Inanspruchnahme der Hilfen

  • Familien oder Alleinerziehende können diese Hilfen beantragen

  • Die Dauer der Hilfe richtet sich nach dem Bedarf und wird gemeinsam mit allen Beteiligten abgestimmt


Erziehungsbeistand
  • ist eine Hilfe zur Erziehung nach §30 des SGB VIII

  • durch den Erziehungsbeistand wird das Kind oder der Jugendliche bei der Bewältigung von Entwicklungsproblemen, möglichst unter Einbeziehung des sozialen Umfeldes, unterstützt und seine Verselbständigung gefördert

  • die Erhaltung des Lebensbezuges zur Familie steht dabei im Vordergrund


Kontaktdaten:

Unser Büro ist täglich von 8.00 - 9.00 Uhr besetzt und in dringenden Notfällen sind wir mobil zuerreichen.

 

Frau Pahlke:(0176) 16638011
Frau Jepp:(0176) 16638013
Frau Mädel:(0176) 16638010
Herr Naumann:(0176) 16638012