Tagesgruppe - Eine Hilfe zur Erziehung (SGB VIII § 32)
Wer hat Anspruch auf Hilfe zur Erziehung?

Anspruchberechtigt sind Eltern:
  • die ihrem Kind eine Erziehung nicht gewärleisten können, die für dessen Wohl und Entwicklung geeignet ist
  • denen die Unterstützung durch andere Erziehungs- und Bildungseinrichtungen (Schule, Familienberatung ...) nicht ausreicht
Das Jugendamt entscheidet nach Antrag der Eltern, welche Hilfe zur Erziehung gewährleistet wird.



Was ist eine Tagesgruppe?

Die Tagesgruppe ist eine teilstationäre Erziehungshilfe nach dem SGB VIII § 32, sie soll:
  • durch soziales Lernen in der Gruppe, Begleitung der schulischen Förderung und Unterstützung der Eltern den Verbleib des Kindes in der Familie sichern und die Vermittlerrolle zwischen Kind, Familie, Schule und sozialem Umfeld übernehmen.
  • familienergänzend sein und das Selbsthilfepotential der Familie stärken
Regelungen zur Mitgestaltung der Hilfe aller beteiligten Personen (Eltern, Kind, Jugendamt, Tagesgruppe) werden im Hilfeplan (§ 36) getroffen.



Welche Kinder und Jugendliche besuchen eine Tagesgruppe?

Zu unserem Klientel gehören Kinder und Jugendliche zwischen 7 und 15 Jahren mit Entwicklungsstörungen und Verhaltensauffälligkei- ten, Problemen im familiären, sozialen und schulischen Umfeld oder krimineller Gefährdung.



Welche Grundleistungen bieten wir an?

  • Pro Tagesgruppe 2 bis 3 qualifizierte Mitarbeiter (Sozialpädagoge, Heilpädagoge, Erzieher) und eine Hauswirtschaftskraft
  • Betreuung nach der Schule bis 17.30 Uhr (in den Ferien individuell je nach Ferienplänen) in geräumiger, kindgerechter Wohnung mit individuellen Rückzugsmöglichkeiten und eigenem Arbeitsbereich
  • Mittagessen, Imbiss am Nachmittag und Fahrdienst bei Bedarf



Welche Zusatzleistungen bieten wir an?

Des Weiteren verfügen wir über eine ausgebildete Theraplay Therapeutin, die man auch ohne Verbindung der Hilfeform Tagesgruppe auf Antrag in Anspruch nehmen kann.



Welche pädagogischen Grundleistungen bieten wir an?

  • Diagnostik und Erstellung von Erziehungsplänen, Fallgespräche
  • sozial-emotionale Förderung (Persönlichkeitsentwicklung, Verselbständigung)
  • Freizeitgestaltung durch organisierte Außenkontakte, Ausflüge und Ferienfreizeiten
  • Schulische Förderung
  • Elternarbeit
Als Zusatzleistungen bieten wir am Einzelfall orientierte Therapiemaßnahmen an. Unsere Mitarbeiter nehmen regelmäßig an Weiterbildungen, Supervisionen und Teambesprechungen teil.
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